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Das Wichtigste aus der Gartenordnung
Herausgeber: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V., Platanenallee 37, 14050 Berlin
Um das Zusammenleben in der Kleingartenanlage möglichst reibungslos zu gestalten, besteht eine Gartenordnung, an die sich alle Pächter halten müssen. Diese trifft
Festlegungen zu:
1. Nutzung des Gartens
- Mit den Produkten aus dem Garten darf kein Handel betrieben werden.
- Obst, Gemüse, Sträucher und Rasen müssen in ausgewogenem Verhältnis angebaut werden. Alleiniger Gemüse- oder Obstanbau sind nicht erlaubt.
- Der Garten darf nur vom Pächter und den sich zu seinem Haushalt gehörenden Personen bewirtschaftet werden. Nachbarschaftshilfe ist erlaubt.
- Garten, Hecken, Zäune und Wege sind zu pflegen. Es bestehen Festlegungen zum Mindestabstand von Bäumen und Sträuchern zum Nachbargrundstück, zur Höhe von Gehölzen, Hecken und Zäunen sowie zu Sichtschutzhecken.
- Zur Düngung sollen möglichst keine Mineraldünger verwendet werden, sondern Kompost und andere organische oder humose Dünger.
- Tierhaltung ist nicht erlaubt (Ausnahme: Bienen). Genehmigung dazu muss beim Verein/Verband eingeholt werden.
2. Gartenlaube, Gewächshäuser
- Veränderungen an der Laube, vor allem Erweiterungen, müssen vom Verein/Verband genehmigt werden. Weitere Gebäude, z. B. Geräteschuppen oder stationäre Grills dürfen nicht errichtet werden.
- Trocken- oder Campingtoiletten müssen in der Laube separat untergebracht sein.
- Die Benutzung von Herden und Öfen darf nicht zu Rauch- oder Geruchsbelästigung
der Nachbarn führen.
- Betonieren von Wegen ist nicht erlaubt.
3. Abfälle
- Gartenabfälle müssen abgefahren oder kompostiert werden.
- Das Vergraben oder Verbrennen von Abfällen ist verboten.
- Abwasser darf das Grundwasser nicht verunreinigen.
- Fäkalien und nicht kompostierbare Abfälle müssen abgefahren werden.
4. Gemeinschaft
- Die Ruhezeiten lt. Gartenordnung sind einzuhalten.
- Ruhestörungen durch Radio, Verstärker- oder Fernsehanlagen sind verboten.
- Wenn man feiern möchte, sollte dies dem Nachbarn mitgeteilt werden. Lärmbelästigungen sollten auch hier so gering wie möglich gehalten werden.
- Wohnwagen, Zelte und Außenantennen sind nicht erlaubt.
Fortgesetzte Verstöße gegen die Gartenordnung führen nach schriftlicher Abmahnung zur Kündigung des Pächters durch den Vereinsvorstand.